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Antrag auf Nachteilsausgleich gemäß §2 AO-SF – NRW

Hinweis für Eltern: Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck des schulischen Nachteilsausgleichs erhoben und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur an die zuständigen Lehrkräfte. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.